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Autofahrer-Rundfunk-Information (ARI) erstmals ausgestrahlt

Am 1. Juni 1974 haben die ARD-Rundfunkanstalten begonnnen, die ARI-Kennung auszustrahlen. Durch die Autofahrer-Rundfunk-Information (ARI) werden Verkehrsmeldungen automatisch für Autofahrer gekennzeichnet. Der ARI-Ton selbst ist für den Nutzer nicht hörbar und wird mit dem Programmsignal ausgestrahlt. Wird die Kennung eingesetzt, schalten Autoradios automatisch vom Cassettenbetrieb in die Radiowiedergabe.

Die Autofahrer-Rundfunk-Information (ARI) wird unhörbar mit dem Programm übertragen.

Der Verkehrsfunk, der durch das ARI-Signal gekennzeichnet wird, war ursprünglich der Ersatz einer gescheiterten bundesweiten „Autofahrerwelle“. In den 70er Jahren wurde der er ein wesentlicher Bestandteil der neuen Musik- und Servicewellen. Heute besteht der Service meist aus regelmäßigen Meldungen, häufig am Ende der Nachrichten. In Deutschland beteiligen sich fast 100 UKW-Sender am Verkehrsfunk – in Zusammenarbeit mit den Behörden, der Polizei, den Automobilclubs und nicht zuletzt den Autofahrern. Die ARD kooperiert zusätzlich mit dem ADAC, um die Informationen zu verbessern und präzisieren.



(fan), 01.06.2003
Quellen: ARD-online, Ricky Matejka: "Glossar zu Rundfunk und Fernsehen"

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