Am 1. Juni 1974 haben die ARD-Rundfunkanstalten begonnnen, die ARI-Kennung auszustrahlen. Durch die Autofahrer-Rundfunk-Information (ARI) werden Verkehrsmeldungen automatisch für Autofahrer gekennzeichnet. Der ARI-Ton selbst ist für den Nutzer nicht hörbar und wird mit dem Programmsignal ausgestrahlt. Wird die Kennung eingesetzt, schalten Autoradios automatisch vom Cassettenbetrieb in die Radiowiedergabe.
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Die Autofahrer-Rundfunk-Information (ARI) wird unhörbar mit dem Programm übertragen.
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Der Verkehrsfunk, der durch das ARI-Signal gekennzeichnet wird, war ursprünglich der Ersatz einer gescheiterten bundesweiten „Autofahrerwelle“. In den 70er Jahren wurde der er ein wesentlicher Bestandteil der neuen Musik- und Servicewellen. Heute besteht der Service meist aus regelmäßigen Meldungen, häufig am Ende der Nachrichten. In Deutschland beteiligen sich fast 100 UKW-Sender am Verkehrsfunk in Zusammenarbeit mit den Behörden, der Polizei, den Automobilclubs und nicht zuletzt den Autofahrern. Die ARD kooperiert zusätzlich mit dem ADAC, um die Informationen zu verbessern und präzisieren.
(fan), 01.06.2003
Quellen: ARD-online, Ricky Matejka: "Glossar zu Rundfunk und Fernsehen"
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